Ausbildung zum Fluglehrer

Mancher Pilot spielt vielleicht mit dem Gedanken, die Ausbildung zum Fluglehrer anzugehen.
Da der ACRN als ATO zugelassen ist, haben wir u. a. auch die Berechtigung FI(A) auszubilden.
Wer sich detailliert bezüglich der Voraussetzungen informieren möchte, kann dies in der Verordnung (EU) 1178/2011 FCL.915 und FCL.915.FI nachlesen.
Zwei wesentliche Voraussetzungen seien aber angesprochen:
  • Einmal muss man mindestens im Besitz einer PPL(A) sein (keine LAPL(A)), sowie mindestens 150 Flugstunden als verantwortlicher Pilot nachweisen.
  • Des Weiteren muss man im Falle FI(A) für die PPL(A) im Besitz der theoretischen Kenntnisse einer CPL sein.
Falls man als FI(A) nur die Ausbildung zur LAPL unterrichten möchte, entfällt die Voraussetzung einer CPL-Theorie.
Die Theorie umfasst 125 Stunden und beinhaltet mindestens 25 Stunden Lehren und Lernen (Pädagogik), die praktische Ausbildung 30 Stunden auf SEP-Flugzeugen. Wobei 25 Stunden mit Ausbilder zu fliegen sind. Die restlichen 5 Stunden können mit einem Lehrgangsteilnehmer geflogen werden.
Die abschließende Prüfung erfolgt in Form einer Kompetenzbeurteilung durch einen FI E (Flight Instructor Examiner)
Die wesentlichen Elemente dieser Beurteilung sind eine mündliche Prüfung in allen PPL(A) Fächern, eine Lehrprobe und der Prüfungsflug.

Beispiele

  • M. Prüfung: Darf nach bestandener Prüfung mit Flugauftrag weitergeflogen werden?
  • Lehrprobe: Masse und Schwerpunktberechnung
  • Flug: Übereinstimmung von Sprache und Flugvorführung
Hat man das alles erfolgreich hinter sich gebracht, erhält man den FI Eintrag in die Lizenz mit dem Zusatz r. P. Die Abkürzung steht für Restricted Privileges. D. h., man darf keine Flugschüler für den ersten Soloflug und ihren ersten Überlandflug freigeben.
Nach 100 h Flugausbildung wird dieser Zusatz gelöscht und man ist Fluglehrer mit vollen Rechten.
Hermann Arend